Steuervorteil
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Steuervorteil für Privatgärten
Steuervorteil: Gartenarbeit von der Steuer absetzen
Steuervorteile sind nicht nur auf den Hausbau beschränkt.
Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen
werden auch durch Ihren Landschaftsgärtner erbracht.
Profitieren Sie bei der Neugestaltung oder auch der Pflege Ihres Gartens.
Selbstverständlich weisen wir Ihnen hierfür die Lohn- und Maschinenkosten
auf der Rechnung gesondert aus.
Wir beraten Sie gerne.
BORNSTEDT
Garten- und Landschaftsbau